Was Ihnen als Partner einer Borderlinerin passieren kann…
Vevendo vides
Halten Sie sich  die Spaltung, die Wut, den Hass (enttäuschte Liebe) und die Angst der Borderlinerin vor Augen. Halten Sie sich noch einmal die Borderline-Beziehung die Komplementstörung vor Augen.
Es geht also zuerst einmal um Ihre Vernichtung,  denn Sie sind in der Trennung, in der Spaltung die Personifizierung der Gefahr. Die frei flottierende Angst der Borderlinerin ist nicht mehr frei flottierend.
Sie ist jetzt zielgerichtet und hat einen Namen, Ihren….

So liebevoll, so zärtlich sie Ihren Namen auch mal aussprach, so hasserfüllt ist sie jetzt, wenn sie Ihren Namen nur hört. Allein Ihre Erwähnung gleicht einem Sakrileg. Nichts darf sie an Sie erinnern. Dieses Erinnern aber können schon einfache Trigger auslösen. Wenn Sie jetzt sagen: „.. dann kann sie sich doch auch an das Gute erinnern?“, nein, das spaltet sie ab.
Sie kann sich nur an das Schlechte- die Dinge, die in ihrer „Wirklichkeit“ vorhanden sind, erinnern. Auch wenn „Sie“ (die Borderlinerin) es wollte, es geht nicht. Von der oben genannten Angst muss sich die Borderlinerin somit unter allen Umständen befreien. Da die Borderlinerin in der Trennung nicht allein ist, d.h. der neue Ritter vorhanden ist, kann das je nach Komplementstörung, für Sie eine hochexplosive Mischung bedeuten.

Wer reitet so spät durch Nacht und Wind auf einem Pulverfass dahin?“ So war schon die Beziehung, doch jetzt wird’s richtig brisant. Nun, dies betrifft hauptsächlich die zurückgebliebenen Männer, als Ex- Partner der weiblichen Borderliner. Zum einen, weil männliche Borderliner nicht ganz so tief dem Hass und der Rache verfallen und zum anderen, weil der weibliche Narzisst, als Komplementär, nicht ganz die Wege des männlichen Narzissten geht und das Agressionsverhalten ein anderes ist.
Aber zurück. Nachfolgend einige Dinge, die Ihnen einfach so passieren können und deren Wahrscheinlichkeit, je näher die Borderlinepersönlichkeit im Zentrum des Spektrums liegt, steigt.

Der eine oder andere wird vielleicht am Ende des Textes sagen: „das gibt es doch gar nicht, kann doch nicht sein, das glaube ich nicht, etc“.
Glauben Sie es oder lassen Sie es. Das ist Ihre Entscheidung. Ich kann Ihnen nur versichern, nicht aus einem Märchenbuch vorzutragen, sondern dass es bittere Realität werden kann.
Und wie die Überschrift sagt: „Vevendo Vides“. Natürlich hängen die Dinge von gewissen Umständen ab und das hier Niedergelegte erhebt auch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch kein „normaler“ Mensch würde auf Nachfolgendes kommen. Wir sprechen aber hier über eine Störung, die Borderline-Störung, und die ist nun mal pathologisch und zwar so pathologisch das es für einen normalen Menschen, oder einen Menschen der keine Borderline-Beziehung erlebt hat, auch nur annähernd nach zu vollziehen ist.

In der Regel sind SIE der Partner/Angehörige der „Kranke, der Psychopath“.
Ein bekannter Arzt (er ist heute einer der führenden Borderlinespezialisten Deutschlands) sagte einmal: “Sie (die Borderlinerin) würde töten, wenn es sein müsste, um dieser Angst/ Gefahr entfliehen zu können“. Allein dieser Satz sagt schon genug aus. Vielleicht haben Sie die Unberechenbarkeit, die Wut, den Hass ihrer Borderlinerin schon innerhalb der Beziehung kennen lernen können, wenn Sie sich mal gegen sie gestellt haben oder sie Verhalten spiegelten.

Das Sie in den Trennungsphasen bzw. der Trennung abgewertet werden, wissen Sie bereits oder haben es schon erfahren müssen. Egal was es ist oder war, es wird in die schwarze Seite gedreht. Haben Sie sich im Laufe der Beziehung mit der Störung auseinandergesetzt um Ihrer Borderline-Partnerin helfen zu können und sie hat Sie dafür geliebt, so hasst sie Sie heute dafür, da Sie als „psychopatischer Narzisst“, als „Soziopath“ das nur gemacht haben, um sie, die Borderlinerin, manipulieren, kontrollieren und Ihre kranken perversen Gefühle ausleben zu können.
Sie haben sich nur als Retter aufgespielt, Ihrer Partnerin Defizite, die sie nicht hat, nur aufgezeigt, um herrschen zu können. Logisch, oder?
Ein anderes Beispiel dafür ist ihre Sexualität, ihre Zärtlichkeit. Diese ist in der Trennung „pervers und erzwungen“ worden. Das Sie dabei so manchen Wunsch der Borderlinerin nachgeben mussten, sonst wäre die Katastrophe da gewesen, will sie heute nicht mehr wissen. Nun, das darf Sie alles nicht weiter stören, denn es gehört zur „Normalität“ der Borderlinerin.

Die Abwertung, Entwertung, all die Verleumdungen in ihrem sozialen Umfeld sind Teil ihres ganz normalen Wahnsinns.

Diese Vorgehensweise darf Sie nicht provozieren. Es versteht sich, dass Sie wütend, verletzt sind und sich rechtfertigen möchten. Auf- tun Sie es. Dann tun Sie genau das was sie (die Borderlinerin) erwartet und was Sie lange Zeit in der Beziehung taten. Aber davon abgesehen, können Sie die verrückte Meinung und die Sichtweise der Borderlinerin nicht ändern. Wenn Sie es schaffen, denken Sie genau so krank wie die Borderlinerin.

Das Erfüllen ihrer Wünsche war Manipulation und ihre Schlafstörungen, die sie immer hat, sind jetzt die Folgen ihres Traumatas, einer „posttraumatischen Belastungsstörung“, für die Sie „natürlich“ verantwortlich sind. Und jetzt braucht sie, die Borderlinerin, eine Therapie, denn sie (die Borderlinerin) und nicht Sie (der Partner) war in einer zerstörerischen Beziehung. Ist doch alles ganz einfach, finden Sie nicht? Wobei Borderlinerinnen ganze Therapeutenteams „sprengen“ können.
Gehen wir wieder zurück zur absoluten Trennung. Vielleicht waren Sie für ein paar Tage weg, verreist, um Ihre Gedanken zu ordnen, kommen wieder und:
  1.  das Konto oder die Konten sind leer oder gesperrt (dazu müssten Sie nicht unbedingt verreisen)
  2. gemeinsame Konten werden nicht freigegeben
  3. die Wohnung ist leer (na ja, das geht ja noch, kann nur noch schlimmer werden)
  4. Ihnen flattert eine Unterlassungserklärung ins Haus und versüsst Ihnen den Morgen
  5. Sie bekommen Anzeigen wegen: a) – seelischer Körperverletzung b) – Vergewaltigung c) – Körperverletzung d) – Stalking e) – Beleidigung/ Verleumdung/ Bedrohung
  6. für Selbstständige – Anzeigen wegen Steuerhinterziehung
  7. für Väter – Ihre Kinder werden Ihnen vorenthalten bzw. es wird Ihnen verweigert, sie zu sehen
Sie bekommen ein Beschluss wegen Dringlichkeit nach dem Gewaltschutzgesetz. Dieser wird von jedem Gericht sofort ausgestellt, wenn der Antrag nur logisch und schlüssig begründet zu sein scheint.
Jetzt schluckt der eine oder andere von Ihnen und schaut ungläubig auf den Bildschirm? Würde ich wohl auch, wüsste ich es nicht besser. Denken Sie doch jetzt einfach mal zurück. Wie viele Dinge sind Ihnen in Ihrer Beziehung schon passiert, die Sie nicht für möglich hielten? Welche Eigenschaften, Verhaltensweisen oder Gedankengänge hat Ihnen Ihre Borderlinerin schon aufgezeigt, die Sie im wahrste Sinne des Wortes als verrückt bezeichnen. Viele Dinge erscheinen unglaubwürdig, bis wir sie selbst erfahren haben.
Prost meine Herren, da schmeckt doch der Whisky oder das Bier doppelt so gut.
Bei allem hier Geschriebenen gilt, dass nicht der Kläger (Ihre Ex- Borderlinepartnerin) Ihre Schuld beweisen muss, sondern Sie Ihre Unschuld, was Sie nicht ohne weiteres können, da Sie sich nicht 24 Stunden am Tag selbst filmen, in der Theorie sollte es andersrum sein, aber in der Praxis ist es so wie beschrieben.
Auch vor Gericht „in dubio pro reo im Zweifel für den Angeklagten“ existiert nur auf dem Papier. Wird in den seltensten Fällen angewendet. Um das „in dubio pro reo“ zu umgehen, hat das deutsche Gesetz eine einfache Regelung. Der Nebenkläger (Ex-Partnerin/Borderlinerin) wird zum Zeugen durch die Anklage. Kläger ist die Staatsanwaltschaft. Somit wird Ihre Ex- Partnerin als Zeuge vernommen, der ja, wie wir wissen, die „Wahrheit“ sagen muss. Somit wiederum muss bzw wird ihr mehr geglaubt werden, da sie ja Zeuge ist. Beispiel- Richter fragt: „War das und jenes so?“, Zeuge: „Ja“ und das war’s.

Sollten Sie vor Gericht landen, lassen Sie unter allen Umständen den Zeugen (Ex- Borderlinepartnerin) vereidigen. Eine Falschaussage ist schon strafbar, ist aber nur uneidlich. Eine falsche Aussage unter Eid- da knallt es richtig. Vielleicht haben Sie später einmal die Möglichkeit, die Falschaussage zu beweisen. So ist und bleibt zumindest die Tür offen.
Die einzelnen Anwendungen, gerade in den Bereichen, um die es geht, werden von den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Am härtesten sind hier Bayern, Baden- Würtemberg, Sachsen und Thüringen. Am Liberalsten Hessen, NRW, Mecklenburg- Vorpommern und Berlin- Brandenburg. Halten Sie sich bitte vor Augen, dass es die Gerichte nicht interessiert, wie es zu gewissen Vorkommnissen gekommen ist und auch, dass Sie in einer Borderline-Beziehung waren, ist dabei irrelevant und gar nicht darstellbar.

Erklären Sie einmal einem Laien, wie dem Richter, das komplexe Thema Borderline-Störung. Sie und viele, die sich damit beschäftigt haben, wissen, dass die Borderlinerin den Partner zur Wut bringen kann und Ihre Aktion keine Aktion, sondern Reaktion war. Die Borderlinerin schafft es perfekt darzustellen, dass sie das Opfer ist, die Dinge so zu drehen, wie sie es braucht. Hier bringt sie ihre Hochbegabung des Schauspielens und Lügens zur vollen Entfaltung. Halten Sie sich auch vor Augen, dass Sie zwar behaupten können, dass Ihre Ex-Partnerin ein Borderlinerin ist, einer Borderline-Störung unterliegt, es aber nicht beweisen können, da Ihnen kein Richter ein Gutachten über Ihre Ex- Partnerin (denn die ist „Opfer“ und Kläger) gestatten wird. Können Sie es nicht beweisen, bleibt es eine Verleumdung.

Seien Sie also so schlau, die Daten über eventuelle Therapien, Krankenhausaufenthalte etc. Ihrer Ex- Partnerin zu hinterfragen, schon innerhalb der Beziehung. Möglicherweise brauchen Sie es dann und können dadurch die Störung Ihrer Ex-Partnerin beweisen.

Tja, nochmal Prost meine Herren!